Unsere
Grundsätze

Wer sind wir?

Das BÜNDNIS FÜR BLEIBERECHT Oberschwaben-Bodensee ist ein Bündnis von Menschen, das sich 2016 gegründet hat und legal und gewaltfrei für die Rechte von Schutzsuchenden und gegen ihre Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete einsetzt.

In diesem Bündnis haben sich Mitglieder von lokalen Gruppen der Flüchtlingshilfe, antirassistischen Initiativen und Parteien aus der Region Oberschwaben und Bodensee zusammengeschlossen.

Was hat uns zusammengeführt?

2016 wurden bundesweit mehr als 25.000 Personen abgeschoben (allein in Baden-Württemberg über 3.600). Jede dieser „Rückführungen“ bedeutet für die Betroffenen – oft nach einer ohnehin traumatisierenden Flucht – eine brutale Zerstörung von neuen Hoffnungen und Lebensentwürfen. In vielen Fällen sogar die existenzielle Bedrohung von Gesundheit und Leben. Besonders die zum damaligen Zeitpunkt und noch heute durchgeführten Abschiebeflüge nach Afghanistan zeigen, dass grundlegende humanitäre Standards nicht eingehalten werden.

Diese aktuelle Abschiebepraxis halten wir für menschenverachtend und mit internationalen Verpflichtungen unvereinbar!

Wir stehen für ein humanitäres Bleiberecht für alle Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten. Alle Menschen sollten frei am Ort ihrer Wahl leben können. Wir wenden uns gegen die diskriminierende und entrechtende Aufteilung von Geflüchteten in solche mit „guter Bleiberechtsperspektive“ und solche mit „geringer Bleiberechtsperspektive“ sowie gegen den abwertenden und von keinem Recht gedeckten Begriff „Wirtschaftsflüchtlinge“.

Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wie immer weitere Asylrechtsverschärfungen beschlossen werden und die Liste der vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ ständig erweitert wird.

Es ist für uns unfassbar, dass zum Beispiel Afghanistan, das nach dem Bericht der UNO-Flüchtlingshilfe eines der gefährlichsten Länder der Welt ist und in dem 2016 in 31 von 34 Provinzen bewaffnete Kämpfe stattgefunden haben, zu einem Land mit angeblich „sicheren internen Fluchtalternativen“ erklärt wird.

Wir wenden uns aber auch gegen sogenannte Dublin-Rückführungen in Länder, in denen Schutzsuchenden Inhaftierung, Kasernierung, Elend, Gewalt und sogar Tod drohen.

Worauf beziehen wir uns?

Die rechtlichen Grundlagen unseres Bündnisses sind:

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
(UN-Menschenrechtscharta – 1948)

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

CHARTA DER VEREINTEN NATIONEN (1945)

Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen (Beitritt der BRD im Jahr 1973).

GENFER FLÜCHTLINGSKONVENTION
(Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge – 1951)

Dieses Abkommen (1951 von Deutschland unterzeichnet) ist internationales Völkerrecht und die Grundlage für den weltweiten Flüchtlingsschutz. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich unter anderem, Schutzsuchenden ein faires und rasches Asylverfahren zu garantieren und nicht in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung drohen (Non-Refoulement- Prinzip).

DAS GRUNDGESETZ (1949)

Artikel 1

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. …

Artikel 2

  1. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. …

 

DAS SIND DIE ZIELE UND WERTE, AUF DIE WIR UNS BEZIEHEN UND DIE WIR VERTEIDIGEN WOLLEN!

Wo sind wir aktiv?

Unser Aktionsraum sind hauptsächlich die Landkreise Ravensburg, Biberach und der Bodenseekreis. Darüber hinaus wollen wir uns überregional und landesweit mit allen Initiativen vernetzen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.

Wie handeln wir?

Unsere Arbeit konzentriert sich auf Abschiebungen und mit der Flucht verbundenen Themen, wie beispielsweise die Bekämpfung der Fluchtursachen oder dem humanitären Umgang mit Geflüchteten. Gegen diese wollen wir mit allen legalen und gewaltfreien Mittel vorgehen, die Öffentlichkeit über die Missstände informieren, praktische Solidarität mit den Betroffenen zeigen und mit allen zusammenarbeiten, die sich für das persönliche Bleiberecht einzelner Menschen einsetzen.

Als breites Bündnis wollen wir möglichst vielen Menschen die Mitarbeit ermöglichen, den Austausch von Informationen und Erfahrungen fördern und damit die Zusammenarbeit und Vernetzung ausbauen.

Was fordern wir aktuell?

  • Sofortige Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan!
  • Keine ANKER-Zentren!
  • Sicherer Aufenthaltsstatus für Geflüchtete aus anderen Kriegs- und Krisengebieten!
  • Abschaffung von Abschiebehaft und Residenzpflicht!
  • Gleiche und faire Asylverfahren für alle Schutzsuchenden!
  • Gleiche Integrationsangebote mit dem Recht auf Familiennachzug, unabhängig vom Herkunftsland!
  • Stopp sämtlicher deutscher Rüstungsexporte!
  • Anstatt Militärinterventionen und Abschiebungen zu finanzieren: Zivile Lösungsansätze entwickeln!